Folgende Dinge gehören nicht zum Sperrmüll. Rechtliches beim Sperrmüll: Nicht alles, was nicht in die Hausmülltonne passt, darf als Sperrmüll an die Straße gestellt werden. Hierzu gehören unter anderem Bauschutt, Bauabfall, Elektrogeräte oder Kleinteile in Mülltüten. Letzteres kann im Restmüll entsorgt werden.. Heutzutage muss man in vielen Städten den Sperrmüll beantragen. Sperrmüll wird - mit ein paar Ausnahmen - in den meisten Städten und Gemeinden in Deutschland nicht mehr zu festen, regulären Terminen abgeholt. Stattdessen muss er individuell beantragt und ebenso bezahlt werden. Alles, was Sie dazu wissen müssen, erfahren Sie in unseren.

Das gilt für Mieter und Vermieter

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Was gehört zum Sperrmüll? Zum Sperrmüll zählen sperrige Einrichtungsgegenstände aus Haushalten, die wegen ihrer Größe oder Beschaffenheit nicht in die Restmülltonne passen. Dazu gehören u.a.: Möbel (Tische, Stühle, Sofas, Betten, Schränke.), Matratzen, Schubkarren,. Was gehört zum Sperrmüll: Möbel: Sofas, Stühle, Tische, Schränke und Betten. Elektrogeräte: Große Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen, Trockner, Fernseher und Kühlschränke. Bodenbeläge: Teppiche und PVC-Boden, sofern sie gerollt und transportierbar sind. Gartenmöbel: Holz- oder Metallmöbel für den Außenbereich.